Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Grundsätze des CSD Hildesheim
Wenn im Vorfeld, während Demonstrationen und/oder Versammlungen im Rahmen oder des CSD Hildesheim gegen einen der im Selbstverständnis beschriebenen Grundsätze verstoßen wird, setzt das Organisationsteam Konsequenzen schrittweise um, bis die Sicherheit und das Wohlbefinden der Teilnehmenden gewährleistet ist.
Dabei wird grundsätzlich auf Deeskalation geachtet.
Verstöße werden ernst genommen und ihnen wird adäquat begegnet.
Eine Person die aktiv an der Organisation des CSD beteiligt ist (einschließlich Ordnis und Awareness-Personen) die einen Verstoß gegen die Grundsätze des CSD Hildesheim bemerkt, begegnet dieser je nach Dringlichkeit des Verstoßes angemessen.
Wenn nötig werden weitere Personen, das nidrigschwellige Kriseninterventionsteam der Orga oder die Versammlungsleitung hinzugezogen.
Wenn nicht anders klärbar wird auf der Demonstration inklusive der Versammlung die störende Person(-engruppe) von der Versammlung ausgeschlossen (Grundlage §11 Abs. 1 VersG). Dabei ist diese Maßnahme inklusive der Durchsetzung dieser durch zuständige Stellen (Polizei) als letztes Mittel zu verstehen und wird nach Möglichkeit vermieden.